Neue Berechnungsgrundlage für 
                Mietminderungen
Das Kammergericht hat nunmehr entschieden, 
                dass sich die Berechnung der Mietminderung an der sog. 
                Brutto-Warmmiete, d.h. Mietzins inklusive aller Nebenkosten 
                einschließlich Heizkosten orientiert.
Dies wird damit begründet, dass nach 
                dem Gesetzeswortlaut der Mieter von der Mietzinszahlung befreit 
                ist, solange der vertragsgemäße Gebrauch aufgrund eines Mangels 
                nicht besteht. Eine Differenzierung unter Ausschluss der 
                Nebenkosten kann nicht sinnvoll hergeleitet werden.
Auch die Argumentation, dass es sich 
                im Falle der Nebenkosten lediglich um durchlaufende Positionen 
                handelt, die dem Mieter noch immer zugute kommen würden, kann 
                nicht entgegengehalten werden. Letztlich kommen auch diese 
                Posten dem Vermieter in Form der Pflege des Objektes zugute. 
                Leistet der Vermieter also nicht vollständig den vertragsgemäßen 
                Gebrauch, so ist der Mieter nicht zur vollständigen Zahlung der 
                Miete insgesamt verpflichtet.
Die Revision 
                gegen diese Entscheidung wird jedoch zugelassen.
Die