Verkehrsrecht:

 Je 25%ige Haftung bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs

Ein häufiges Problem bei einem Verkehrsunfall ist, dass sich die Beteiligten nicht einigen können, wer die Schuld für den Unfall trägt und seine Versicherung in Anspruch nimmt. Die Praxis zeigt, dass, sofern sich nicht aus dem Schaden am Fahrzeug selber der Unfallhergang ergibt, derjenige vor Gericht Recht bekommt, welcher einen Zeugen vorweisen kann.

Das Landgericht Wiesbaden hat nun in einem Fall entschieden, in dem auch nach umfassender Beweisaufnahme es nicht möglich war, die Schuldfrage zu klären. Das Gericht urteilte, dass beide Unfallbeteiligten den Schaden des Anderen in Höhe der Betriebsgefahr von 25% zu tragen haben. 

Meichsner

Rechtsanwalt

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